Schulvorstand

Mitglieder

Aufgaben

Der Schulvorstand besteht aus vier Schülern, vier Eltern und acht Lehrern.

 

Die wichtigste Aufgabe dieses Gremiums ist die Schule immer weiter zu optimieren.

 

Was der Schulvorstand zu tun hat, ist im Niedersächsischen Schulgesetz geregelt (§38a). Aber was bedeutet das in der Praxis unserer Schule? Beispielsweise hat der Schulvorstand über die Ausgestaltung der Stundentafel zu entscheiden. Konkret geht das Angebot im Bereich des Wahlpflichtunterrichts (Englisch Plus, AWT, Musisch-kulturelle-Bildung) auf entsprechende Beschlüsse des Schulvorstands zurück. Auch ist der Schulvorstand immer beteiligt, wenn Beförderungsstellen besetzt werden. Dann stellen sich Bewerber/innen als Fachbereichsleitung oder Jahrgangsleitung vor, und der Schulvorstand gibt ein Votum ab. Im Schulvorstand stellt der Schulleiter seine Haushaltsplanung vor – und muss hinterher erklären, ob er sich auch daran gehalten hat. Wenn es um Werbung und Sponsoring geht, beschließt der Schulvorstand über Grundsätze. Das gilt auch für das Thema „Evaluation“. Wie wir unsere eigene Arbeit bewerten, überprüfen und weiterentwickeln, ist in einem „Evaluationsfahrplan“ geklärt. Über diesen hat auch der Schulvorstand entschieden. Wenn aus Daten Taten werden, entsteht ein Schulprogramm. Dieses wiederum schlägt der Schulvorstand (wie übrigens auch die Hausordnung) der Gesamtkonferenz vor.